AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ETM GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der ETM GmbH & Co. KG, Industriepark 25, 56291 Wiebelsheim (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) geschlossen werden.
Die ETM GmbH & Co. KG wird durch Herrn Kai Manke vertreten, das Unternehmen ist im Handelsregister beim Amtsgericht Koblenz unter der Nr. 23255 eingetragen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
5. Termine
Die im Vertrag vereinbarten Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.
6. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Mängeln sind. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers
Der Auftragnehmer hat ein erweitertes Pfandrecht an den beweglichen Sachen, die im Rahmen der Leistungserbringung in den Besitz des Auftragnehmers gelangen, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Werkvertrag.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren bis zur Eigentumsübertragung pfleglich zu behandeln.
10. Abnahme und Abnahmeverzug
Die Abnahme der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber. Kommt der Auftraggeber in Verzug mit der Abnahme, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich auf den Abnahmeverzug hinweist und ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzt.
11. Rücktritt
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine vertragliche Pflicht erheblich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Aufforderung behebt. Ein Rücktritt ist auch möglich, wenn der Auftragnehmer in Zahlungsverzug gerät und eine gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreicht.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und die personenbezogenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.